Ferienwohnungen in Balingen
"Zollernalbdomizil"  - 3 neue Apartments

Ob geschäftlich oder eine kleine Auszeit vom Alltag - Willkommen in unseren Ferienwohnungen - Apartments

in Balingen...


Unsere Ferienwohnungen - Apartments am Rande der schwäbischen Alb , liegen zentral und nah zur Stadtmitte Balingens, welche zum shoppen und flanieren einlädt.

Zum Haupt- und Busbahnhof benötigen Sie ca. 12 Gehminuten.

Das Kino, unsere Stadthalle, das Freibad sowie Hallenbad, Restaurants und Bars sind ebenfalls zu Fuß schnell zu erreichen oder mit dem Auto in 5 Min.

Balingen bietet kostenlose Parkplätze in den Parkhäusern und im Stadtzentrum an.


Ferienwohnung Apartment Unterkunft Übernachtungin Balingen

Das erwartet Sie in unseren neuen  Ferienwohnungen - Apartments in Balingen.....


Unsere schönen neuen Ferienwohnungen/Apartments mit Fußbodenheizung haben eine Größe von 33 bis 35 qm, sowie 2 einen Balkon und genügend Parkplätze.


Die Ferienwohnungen in Balingen sind jeweils mit einem Doppelbett, einem hohen Schrank, TV und Sitzecke möbliert.


Jede Ferienwohnung "Zollernalbdomizil" verfügt über eine komplett ausgestattete Einbauküche mit einer Nespresso Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher, Eierkocher,  Geschirr, Filterkaffeezubehör und diversen Küchen-& Kochutensilien. 2 unserer Ferienwohnungen/Apartments verfügen ebenfalls über eine Geschirrspülmaschine.


Die Ferienwohnungen - Apartments haben ein modernes Bad mit großer begehbarer Dusche und WC.


Bettwäsche und Handtücher stehen Ihnen in der Ferienwohnung/Apartment  zur Verfügung.


Ebenfalls entfällt die Parkplatzsuche. Kostenlose Parkplätze finden Sie vor dem Eingang der Ferienwohnung.


Unsere Ferienwohnungen in Balingen sind optimal für 1-2 Personen. Ein Apartment verfügt bereits über ein ausziehbares Schlafsofa für eine Person. Gern stellen wir Ihnen auf Anfrage auch ein Zustellbett in die FeWo.


Mindestaufenthalt: 3 Nächte


Preis pro Übernachtung:

1 Person       95,-- € (incl. 7% MWSt & Endreinigung)

2 Personen 115,-- € (incl.7% MWSt & Endreinigung)


Bei einer Mietdauer ab 2 Wochen unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot.

Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.


Sie finden uns auf booking.com und können dort direkt buchen und die Verfügbarkeit prüfen.

www.booking.com



Essen & Trinken in Balingen...

Unsere Stadt bietet eine Vielzahl an Restaurants, Cafes, Bars und Eisdielen.
Egal ob Sie Lust auf italienische Küche, bürgerliche Küche oder mexikanisch haben, Sie werden fündig.
Von der Ferienwohnung aus ist alles gut erreichbar.

Informationen für Ihren Aufenthalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingen gelten für Verträge über die mitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienobjekts sowie der Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


Buchung / Buchungsbestätigung

Buchungen der Ferienwohnung erfolgen über die Kontaktanfrage. Die Reservierung für die FeWo ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.


Aufenthalt

Die Nutzung der FeWo ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Endgeld zu zahlen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Bei Verstössen gegen die AGBs oder der Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.

Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


Haustiere

sind leider nicht erlaubt.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjeklts.
Eine Haftung für die eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

WLAN-Nutzung
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.
Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die  Mitnutzung  des Mieters umgehend ausschliesslich und die Behörden über den Missbrauch informieren.
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht.
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugang des Mieters jederzeit einzuschränken.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware wie z.Bsp. Viren u. Trojaner  o.ä,) die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen.
Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen. übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

Sachzustand
Die FeWo wird vom Vermieter in einem gereinigten und desinfizierten Zustand übergeben. Sollten Mängel in der Ferienwohnung bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Sachzustand

Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, sowie dem Inventar.

Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.  Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen in der FEWO, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung , wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden.

Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Schriftform

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.


Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Im übrigen  gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Balingen, den 07.12.2022